Mein Freiwilligendienst

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) oder European Voluntary Service (EVS) wird gefördert über das EU-Programm JUGEND IN AKTION

Ziele


Mit dem Freiwilligenprogramm erhalten junge Menschen, insbesondere finanziell schwache oder körperlich benachteiligte Jugendliche, zwischen 16 bzw. 18 und 30 Jahren die Chance, zwischen 2 und 12 Monaten in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten. In gemeinnützigen Tätigkeiten können sich die Freiwilligen auf diese Weise in den Bereichen Soziales, Jugend, Umwelt oder Kultur einbringen. Dabei werden sie nicht in bereits vorhandenen Arbeitsplätzen eingesetzt.
Hauptziel des EFD besteht darin, diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, mobil zu sein und sich selbst weiterzuentwickeln, um aktiv am gesellschaftlichen Leben und am Aufbau eines neuen Europas teilzuhaben.

Organisation 


Für den Ablauf sind zwei Organisationen zuständig. Eine Entsendeorganisation, möglichst in der Nähe des Heimatortes, und eine Aufnahmeorganisation, bei der man den EFD absolvieren möchte. Beide Organisationen kann man mit mehr oder weniger viel Geduld beim Durchwühlen der EFD-Datenbank finden.
Die Aufnahmeorganisationen stellen bestimmte Bedingungen und Anforderungen an die Freiwilligen, die in ihren Projekten arbeiten möchten, oft genügen allerdings Lebenslauf und Motivationsschreiben zur Bewerbung. Wenn eine Aufnahmeorganisation einen Freiwilligen aus allen Bewerbungen ausgewählt hat, beginnt die Arbeit der Entsendeorganisation. Diese stellt den Förderungsantrag, bearbeitet den Arbeitsvertrag und organisiert das Vorbereitungsseminar des Freiwilligen.

Im Gastland wird dem Freiwilligen ein projektunabhängiger Tutor zur Seite gestellt. Außerdem wird ein Zwischenseminar nach der Hälfte der Zeit und ein Nachbereitungsseminar zurück im Heimatland organisiert.


Finanzierung


Finanziert wird:
  • Reisekosten (zu 90%)
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • monatliches Taschengeld, das je nach Gastland variiert
  • Mobilität vor Ort
  • Sprachkurs
  • Versicherung
Außerdem wird das Kindergeld weiterhin ausgezahlt.

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